Fragensammlung - Lunchit

Hier finden Sie Antworten auf die hÀufigsten Fragen.

FAQs

 

HĂ€ufige Fragen von Arbeitgebern
 

Wie lÀdt der Arbeitgeber sein Logo im spendit | Portal hoch, sodass es in der App erscheint?
Sie können Ihr Firmenlogo im spendit | Portal unter „MySpendit“ → „App-Personalisierung“ hochladen, damit es in der myBenefits App angezeigt wird. Bitte beachten Sie dabei folgende Vorgaben:
Format: Rechteckig, SeitenverhÀltnis 4,6 : 1
GrĂ¶ĂŸe: mindestens 271 × 37 px, empfohlen 581 × 126 px
Maximale DateigrĂ¶ĂŸe: 1 MB
Dateityp: WEBP oder PNG (hochauflösend); JPEG/JPG ist möglich, aber nicht empfohlen
Hintergrund: weiß oder transparent

In welcher Form werden die Daten fĂŒr die Lohnabrechnung ĂŒbermittelt?
Definieren Sie im Portal unter den Lunchit Einstellungen, bis zu welchem Tag Mitarbeitende ihre Belege hochladen dĂŒrfen. Nehmen Sie keine Änderungen vor, gilt der dritte Tag des Folgemonats. Nach Ablauf dieser Frist wird die Belegstichprobe freigegeben. Wenn Sie die Stichprobe abgeschlossen haben, wird die finale korrigierte Erstattungsdatei erstellt. Die Erstattungsdateien werden im spendit | Portal als CSV-Datei zum Download angeboten.
Zudem können Sie unter ""Einstellungen"" und ""Erstattungsdatei"" ein Lohnbuchhaltungssystem auswĂ€hlen. Wir generieren dann zusĂ€tzlich automatisch die Erstattungsdatei im passenden Format fĂŒr Sie. Unser Standardformat ist mit gĂ€ngigen Systemen wie Personio, SAP und vielen anderen kompatibel. Bitte stellen Sie sicher, dass die im Portal hinterlegten Mitarbeiterdaten mit den Personalnummern in Ihrem Lohnbuchhaltungssystem ĂŒbereinstimmen, um einen reibungslosen Datenaustausch zu gewĂ€hrleisten.

Wo liegen die Daten und die Belege?
Die Daten werden in einem deutschen Rechenzentrum gehostet. Unsere Datenschutzbestimmungen können Sie ĂŒber folgenden Link abrufen: https://www.spendit.de/datenschutz/

Welche Rolle haben Mitarbeitende bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben?
Voraussetzung der Bewertung der Mahlzeiten mit dem amtlichen Sachbezugswert von derzeit 4,40 € ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Über diese Vorgaben werden Mitarbeitende durch die arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung unter dem Punkt “Voraussetzungen fĂŒr die GewĂ€hrung des Essenszuschusses” ausfĂŒhrlich informiert. Durch Unterzeichnung der arbeitsvertraglichen Zusatzvereinbarung verpflichten sich Mitarbeitende zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Folglich liegt es in der Verantwortung der Mitarbeitenden, ausschließlich Belege einzureichen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. ZusĂ€tzlich bestĂ€tigen die Mitarbeitenden bei der Einreichung jedes Belegs mittels Lunchit die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in der App. An dieser Stelle können die gesetzlichen Vorgaben auch jederzeit eingesehen werden.

Wie erfolgt die GewĂ€hrung des Essenszuschusses ĂŒber Lunchit?
Als Arbeitgeber erhalten Sie am Tag nach der eingestellten Einreichungsfrist der Belege (standardmĂ€ĂŸig der 4. des Folgemonats) Zugriff auf die BelegprĂŒfung im spendit | Portal. Nach Abschluss dieser PrĂŒfung wird automatisch die finale Erstattungsdatei fĂŒr die Lohnbuchhaltung erstellt.
Diese Datei können Sie im Bereich „Belege & Erstattungen“ herunterladen. Damit sie im richtigen Format erzeugt wird, hinterlegen Sie bitte zuvor in den Einstellungen Ihr verwendetes Lohnbuchhaltungssystem.
Die finale Erstattungsdatei laden Sie anschließend in Ihr Lohnbuchhaltungssystem hoch. Auf diese Weise wird der Essenszuschuss mit der nĂ€chsten Gehaltsabrechnung korrekt an Ihre Mitarbeitenden ausgezahlt.
ZusĂ€tzlich erhalten Sie Details zur Erstattungsdatei, sĂ€mtliche eingereichte Belege sowie die Berechnung des steuerfreien und steuerpflichtigen Anteils. Dadurch können Sie die ZuschĂŒsse jederzeit transparent nachvollziehen.

Wie ist die Erstattungsdatei aufgebaut?
Die Standard-Erstattungsdatei ist wie folgt aufgebaut:
- Spalte A: Abrechnungsmonat, fĂŒr den die Datei erstellt wurde (z. B. im Februar fĂŒr den Monat Januar).
- Spalte B: E-Mail-Adresse des Lunchit-Nutzers.
- Spalte C: Personalnummer des Mitarbeitenden.
- Spalte D: Lunchit Steuerfrei – zeigt den steuerfreien Betrag, den der Mitarbeitende im entsprechenden Monat erstattet bekommt.
- Spalte E: Lunchit Pauschal – zeigt den pauschal zu versteuernden Betrag, den der Mitarbeitende im entsprechenden Monat erstattet bekommt.
Die Summe aus Lunchit Steuerfrei und Lunchit Pauschal ergibt stets den Gesamterstattungsbetrag, den der Arbeitgeber fĂŒr den Mitarbeitenden trĂ€gt.

Was ist die Stichprobe? Wie kann der Arbeitgeber eingereichte Belege kontrollieren?
Um steuerrechtlich konform zu bleiben, mĂŒssen Arbeitgeber mindestens 1 % der Belege, jedoch mindestens 10 Belege pro Monat, stichprobenhaft prĂŒfen.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist der Belege (standardmĂ€ĂŸig der 3. Tag des Folgemonats) wird am Folgetag die BelegprĂŒfung fĂŒr den jeweiligen Monat im spendit | Portal freigeschaltet.
Im Bereich „Belege & Erstattungen“ können Sie die offene BelegprĂŒfung starten.
Vor Beginn der PrĂŒfung haben Sie die Möglichkeit, die StichprobengrĂ¶ĂŸe individuell anzupassen. StandardmĂ€ĂŸig sind folgende Belege enthalten:
- 1 % zufĂ€llig ausgewĂ€hlte Belege (mindestens 10 StĂŒck)
- 100 % der von der KI als auffÀllig markierten Belege.
Sie können die StichprobengrĂ¶ĂŸe jederzeit erhöhen, jedoch nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 1 % gehen.
Die Stichprobe kann ab dem Folgetag der Einreichungsfrist bis spĂ€testens zum letzten Kalendertag des Monats durchgefĂŒhrt werden. Nach Abschluss der PrĂŒfung wird automatisch die finale Erstattungsdatei erstellt.
Ein abgelehnter Beleg kann nicht erneut in die Erstattung aufgenommen werden; der betroffene Mitarbeitende wird automatisch per E-Mail ĂŒber die Ablehnung informiert. Das PrĂŒfprotokoll können Sie direkt in der Übersichtsliste einsehen und bei Bedarf herunterladen.

Wie viel kann der Arbeitgeber Mitarbeitenden ĂŒber Lunchit erstatten?
FĂŒr die Mahlzeit können bis zu 7,50 € pro Arbeitstag vom Arbeitgeber erstattet werden. Die Höhe der tatsĂ€chlichen Erstattung ist immer abhĂ€ngig von der Höhe der eingereichten Belege.

Wo stellt der Arbeitgeber den Erstattungsbetrag fĂŒr seine Mitarbeitenden ein?
Nachdem Sie einem Mitarbeitenden eine Lizenz zugewiesen haben, gehen Sie auf "Benefit-Budget". Suchen Sie dort den entsprechenden Mitarbeitenden und klicken Sie rechts auf den Stift, um das Budget (in dem Fall die Erstattungshöhe) zu hinterlegen.

Wo erhÀlt der Arbeitgeber die monatliche Erstattungsdatei und wie lÀdt er sie herunter?
Nach Abschluss der BelegprĂŒfung wird automatisch die finale Erstattungsdatei erstellt.
Sie finden die Erstattungsdateien im spendit | Portal im MenĂŒpunkt „Belege & Erstattungen“. Dort stehen sowohl die finale Erstattungsdatei fĂŒr Ihr Lohnbuchhaltungssystem als auch die zugehörige Datei mit den Details zur Erstattungsdatei mit allen Beleginformationen zur VerfĂŒgung.
Die Dateien können direkt von Ihnen heruntergeladen und in Ihr Lohnbuchhaltungssystem importiert werden, um die Auszahlung des Essenszuschuss mit der nÀchsten Gehaltsabrechnung vorzunehmen.

Kann der Arbeitgeber die Belege einsehen?
Ja, als Arbeitgeber können Sie die eingereichten Belege im spendit | Portal einsehen.
- WĂ€hrend der BelegprĂŒfung (nach Ablauf der Einreichungsfrist) stehen Ihnen alle relevanten Belege zur Ansicht und PrĂŒfung zur VerfĂŒgung.
- Auch nach Abschluss eines Monats können Sie jederzeit ĂŒber die Übersichtsliste auf alle Belege zugreifen und diese bei Bedarf herunterladen.

Wann können Mitarbeitende Lunchit nutzen? (Bedingungen Lunchit-Nutzung)
Mitarbeitende können Lunchit grundsÀtzlich an allen Arbeitstagen nutzen, an denen sie mindestens vier Stunden gearbeitet haben. An Urlaubs- oder Krankheitstagen ist die Nutzung ausgeschlossen.
ZusÀtzlich können Sie als Arbeitgeber im spendit | Portal festlegen:
- ob eine Nutzung auch an Wochenendtagen erlaubt ist,
- und an wie vielen Tagen pro Monat Belege eingereicht werden dĂŒrfen (sogenannte Erstattungstage).
Damit haben Sie die Möglichkeit, die Nutzung von Lunchit flexibel an die Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens anzupassen.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit meinem bestehenden Lohnbuchhaltungssytem?
Im spendit | Portal können Sie Ihr Lohnbuchhaltungssystem in den Lunchit-Einstellungen hinterlegen. FĂŒr Systeme wie DATEV oder Sage mĂŒssen spezifische Einstellungen vorgenommen werden. FĂŒr andere gĂ€ngige Systeme, z. B. Personio, SAP oder Workday, funktioniert unsere Standard-Erstattungsdatei direkt, ohne dass weitere Anpassungen nötig sind. Bitte stellen Sie sicher, dass die im Portal hinterlegten Mitarbeiterdaten mit den Personalnummern in Ihrem Lohnbuchhaltungssystem ĂŒbereinstimmen, um einen reibungslosen Datenaustausch zu gewĂ€hrleisten.
Nach der stichprobenhaften PrĂŒfung der Belege wird eine finale Erstattungsdatei erstellt, die auf Ihr gewĂ€hltes Lohnbuchhaltungssystem zugeschnitten ist. Diese Datei laden Sie herunter und importieren sie direkt in Ihr System, um die Erstattungen korrekt zu verbuchen.

Wird die Erstattungsdatei korrigiert, wenn der Arbeitgeber in der Stichprobe Belege ablehnt? Wo erhÀlt der Arbeitgeber die korrigierte Erstattungsdatei?
Ja, die Erstattungsdateien werden nach Abschluss der Stichprobe automatisch korrigiert und erhalten im Dateinamen den Zusatz „Final“. Die aktualisierten Dateien finden Sie wie gewohnt im Reiter „Belege & Erstattungen“.

Kann der Arbeitgeber die Anzahl der Erstattungstage limitieren (z. B.wie bei Essensmarken auf pauschal 15 Tage)?
Ja, Sie können die Anzahl der Erstattungstage frei festlegen, wenn Sie das Benefit-Budget definieren. Zudem lassen sich die Erstattungstage pro Mitarbeitendem individuell einstellen.
Ein Tipp fĂŒr Ihre Mitarbeitenden: Wenn beispielsweise 15 Erstattungstage eingestellt sind, können trotzdem an mehr als 15 Tagen Belege eingereicht werden. Sollte ein Beleg aus den ersten 15 Tagen abgelehnt werden, rutscht automatisch einer der zusĂ€tzlich hochgeladenen Belege nach.

Was ist die PrĂŒfpflicht?
Damit die steuerliche Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert anerkannt wird, mĂŒssen Arbeitgeber eine stichprobenartige PrĂŒfung der Belege durchfĂŒhren.
Spendit stellt Ihnen nach Abschluss der Einreichungsfrist im spendit | Portal die BelegprĂŒfung zur VerfĂŒgung. Diese umfasst:
- mindestens 1 % der Belege (mindestens 10 Belege) des betreffenden Monats,
- sowie alle Belege, die von der KI als auffÀllig markiert wurden.
Die Höhe der Stichprobe können Sie frei anpassen – das Mindestmaß von 1 % muss jedoch erfĂŒllt sein.
Im Rahmen der PrĂŒfung wird kontrolliert:
- die Richtigkeit der eingereichten Belege und Daten,
- sowie die Anwesenheit der Mitarbeitenden an den entsprechenden Tagen (keine ZuschĂŒsse bei Krankheit, Urlaub oder AuswĂ€rtstĂ€tigkeit).
Nach Abschluss der PrĂŒfung erhalten Sie die finale Erstattungsdatei, die Sie in Ihr Lohnbuchhaltungssystem ĂŒbernehmen können. ZusĂ€tzlich können Sie das PrĂŒfprotokoll, alle Belege und die dazugehörigen Daten jederzeit im spendit | Portal einsehen und herunterladen.

Was kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden ĂŒber Lunchit erstatten? Was gilt als Mahlzeit?
Mit Lunchit können Sie Ihren Mitarbeitenden ZuschĂŒsse fĂŒr arbeitstĂ€gliche Mahlzeiten gewĂ€hren.
Als Mahlzeit gilt, wenn tatsĂ€chlich eine Mahlzeit durch den Mitarbeitenden erworben wird. GrundsĂ€tzlich umfasst dies alle kalten oder warmen Speisen und Lebensmittel einschließlich GetrĂ€nke, die ĂŒblicherweise der ErnĂ€hrung dienen und zum Verzehr geeignet sind oder wĂ€hrend der Pausen konsumiert werden.
Die Speisen und GetrĂ€nke können dabei zusammen erworben werden – zum Beispiel im Restaurant – oder bei verschiedenen Einrichtungen, z. B. Speisen beim Imbiss und GetrĂ€nke im Supermarkt. Auch der Erwerb zu unterschiedlichen Zeitpunkten ist zulĂ€ssig.
Die Bewertung erfolgt nach dem maßgeblichen amtlichen Sachbezugswert gemĂ€ĂŸ Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) und den Vorgaben der Lohnsteuerrichtlinie R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 Buchstabe aa LStR.

Muss ich mit meinen Mitarbeitenden eine arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung fĂŒr die GewĂ€hrung von Lunchit schließen?
Ja, es wird empfohlen, mit Ihren Mitarbeitenden eine kurze Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu schließen. Darin wird geregelt, dass Sie den Essenszuschuss ĂŒber Lunchit gewĂ€hren und dass die steuerlichen Rahmenbedingungen (z. B. Höhe des Zuschusses, tĂ€gliche Anspruchsvoraussetzungen) gelten.
Eine solche Vereinbarung schafft Klarheit fĂŒr beide Seiten und erleichtert im Falle einer PrĂŒfung durch das Finanzamt den Nachweis, dass die ZuschĂŒsse korrekt gewĂ€hrt wurden.

Wie kann ich als Arbeitgeber Lunchit fĂŒr meine Mitarbeitenden verwalten?
Als Arbeitgeber verwalten Sie Lunchit ganz einfach im spendit | Portal. Dort können Sie:
- die Höhe des tÀglichen Essenszuschusses festlegen,
- die Anzahl der Erstattungstage bestimmen,
- den Eigenanteil der Mitarbeitenden definieren, um ggf. die Pauschalversteuerung zu vermeiden,
- sowie Mitarbeitende anlegen und zum Benefit einladen.

Welche Aufgaben fallen bei der EinfĂŒhrung von Lunchit an?
Bei der EinfĂŒhrung von Lunchit sind nur wenige Schritte notwendig:
- Lizenzen erwerben
- Mitarbeitende im spendit | Portal anlegen
- den tÀglichen Erstattungsbetrag und die Anzahl der Erstattungstage festlegen
- Mitarbeitende zu Lunchit einladen

Wie lange werden die Belege gespeichert?
Die hochgeladenen Belege und zugehörigen Daten werden fĂŒr acht Jahre gespeichert. Dies entspricht den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nach § 147 Abgabenordnung (AO) fĂŒr steuerlich relevante Unterlagen.
WĂ€hrend dieser Zeit können Sie als Arbeitgeber jederzeit auf die Belege und PrĂŒfprotokolle zugreifen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten automatisch gelöscht.

Was muss bei der Lohnabrechnung mit Lunchit beachtet werden?
Bei der Lohnabrechnung mit Lunchit sollten Sie folgende Schritte beachten:
1. Das richtige Lohnbuchhaltungssystem in den Lunchit-Einstellungen im spendit | Portal hinterlegen.
2. Die BelegprĂŒfung durchfĂŒhren (stichprobenhafte Kontrolle der eingereichten Belege).
3. Die finale Erstattungsdatei aus dem Portal herunterladen.
4. Die Datei in Ihr eigenes Lohnbuchhaltungssystem hochladen, um die Erstattungen korrekt zu verbuchen.

Welche Kosten entstehen fĂŒr mich als Arbeitgeber durch Lunchit?
FĂŒr die Nutzung von Lunchit fallen folgende Kosten an:
- Einmalige EinrichtungsgebĂŒhr
- Lizenzkosten pro erworbene Lizenz fĂŒr Mitarbeitende
Die aktuellen Preise und Details finden Sie hier.

 

HĂ€ufige Fragen von Mitarbeitenden
 


Wie viel bekomme ich vom Arbeitgeber erstattet?
Wie hoch der Zuschuss ausfĂ€llt, entscheidet dein Arbeitgeber. Aktuell kannst du maximal bis zu 7,50 € pro Arbeitstag bekommen. In der App siehst du unter „Mein Lunchit“ den Erstattungsbetrag pro Tag, den dein Arbeitgeber festgelegt hat. Bitte beachte, dass dein Arbeitgeber dir die Kosten fĂŒr dein Mittagessen nur erstatten kann, wenn du an einem Arbeitstag mindestens vier Stunden gearbeitet hast.

Kann ich auch mehrere Belege pro Tag einreichen?
Ja, klar! Du kannst mehrere Belege fĂŒr einen Arbeitstag hochladen – z. B. dein Brötchen vom BĂ€cker und ein GetrĂ€nk aus dem Supermarkt. Wichtig ist nur: Insgesamt kannst du maximal 7,50 € pro Tag erstattet bekommen (sofern dein Arbeitgeber diesen Höchstbetrag auch auszahlt).

Kann ich auch Belege einreichen, auf denen mehr als das Mittagessen aufgelistet ist?
Ja, das ist möglich. Du kannst auch grĂ¶ĂŸere Belege einreichen – z. B. Gruppenrechnungen oder Belege aus dem Supermarkt. Wichtig ist nur, dass du beim Hochladen den Betrag um alle nicht konsumierten Artikel reduzierst, sodass wirklich nur der Betrag fĂŒr dein eigenes Mittagessen eingereicht wird.

Wie und wann erhalte ich vom Arbeitgeber die Erstattung?
Die Erstattung bekommst du automatisch zusammen mit deinem Gehalt im Folgemonat.

Kann ich Lunchit auch ohne Smartphone nutzen?
Nein, um Lunchit nutzen zu können, brauchst du ein Smartphone. Nur so kannst du deine Belege direkt ĂŒber die App einreichen.

Bis wann muss ich die Belege einreichen?
Das hĂ€ngt von den Vorgaben deines Arbeitgebers ab: Der Zeitraum liegt zwischen dem letzten Tag des Monats und dem 5. Tag des Folgemonats. In der App siehst du unter „Mein Lunchit“ die Frist, die dein Arbeitgeber festgelegt hat.

Ein Beleg wird abgelehnt – Was mache ich?
Wenn ein Beleg abgelehnt wird, ist die PrĂŒfung fĂŒr diesen Monat bereits abgeschlossen. Das bedeutet, dass dir dieser Beleg nicht mehr erstattet werden kann. Den genauen Ablehnungsgrund findest du in der App oder in der E-Mail, die du von uns erhalten hast.
Tipp: Du kannst pro Tag mehrere Belege hochladen. So bist du auf der sicheren Seite – falls einer abgelehnt wird, rutscht automatisch der nĂ€chste nach.

Wie funktioniert Lunchit?
Du gehst essen, wo und was du möchtest – egal ob vom Supermarkt, im Restaurant, beim BĂ€cker oder Imbiss. In der spendit | myBenefits App fotografierst du einfach deinen Beleg oder lĂ€dst ein Foto bzw. PDF hoch und reichst es in der App ein.
Die Belege werden zunĂ€chst von unserer KI geprĂŒft. So erhĂ€ltst du direkt Feedback in der App. Danach fĂŒhrt dein Arbeitgeber noch stichprobenartige PrĂŒfungen durch.
Mit deiner nÀchsten Gehaltsabrechnung bekommst du dann deine Ausgaben in Höhe des Essenszuschusses deines Arbeitgebers erstattet.

Was ist kein gĂŒltiger Beleg?
Ein gĂŒltiger Beleg muss den Namen und die Adresse des HĂ€ndlers, das Datum, die einzelnen Posten, sowie die Summe inklusive Mehrwertsteuer enthalten.
EnthĂ€lt dein Beleg auch nicht erstattungsfĂ€hige Artikel – zum Beispiel Non-Food-Produkte, Alkohol, Pfand oder Tabak – kannst du ihn trotzdem hochladen. Wichtig ist nur, dass du den Gesamtbetrag um diese Positionen reduzierst, sodass am Ende nur deine Mahlzeit eingereicht wird.

Gibt es einen Höchstbetrag, der pro Tag eingereicht werden kann?
Einen festen Höchstbetrag fĂŒr das Einreichen gibt es nicht – du kannst also auch grĂ¶ĂŸere Rechnungen hochladen. Wichtig ist aber: Du solltest nur den Betrag deiner Mahlzeit einreichen.
Wie viel dir tatsĂ€chlich erstattet wird, entscheidet dein Arbeitgeber. Der maximale Zuschuss liegt bei 7,50 € pro Arbeitstag.

Mein Arbeitgeber hat Lunchit eingefĂŒhrt. Wie kann ich Lunchit nun nutzen?
Du solltest eine E-Mail mit deinem persönlichen Registrierungscode bekommen haben. Falls nicht, wende dich bitte an deinen Arbeitgeber, damit die E-Mail erneut verschickt wird.
Lade dir dann die spendit | myBenefits App herunter und registriere dich mit dem Code. Danach kannst du direkt loslegen und deine Belege unter „Lunchit-Beleg einreichen“ hochladen.

Wo kann ich mit Lunchit Mittagessen gehen?
Mit Lunchit kannst du ĂŒberall essen gehen oder Lebensmittel kaufen – ob beim BĂ€cker, im Restaurant, im Imbiss oder im Supermarkt. Wichtig ist nur, dass du einen Rechnungsbeleg bekommst. Beachte außerdem, dass du keine Belege aus dem Ausland einreichen kannst. 

Wie kann ich Belege nachtrÀglich löschen/Àndern?
In der App siehst du alle bereits erfassten Belege unter „Eingereichte Belege einsehen“. Dort kannst du versehentlich falsch oder doppelt hochgeladene Belege auswĂ€hlen und entweder korrigieren oder löschen – allerdings nur bis zur Einreichungsfrist des aktuellen Monats.

Was mache ich, wenn die App meinen Beleg falsch ausliest?
Wenn die KI in der App deinen Beleg falsch ausliest, kannst du Datum und Betrag einfach manuell anpassen. Gibt die KI falsches Feedback (wie z. B. dass Daten fehlen) kannst du den Beleg trotzdem einreichen – er wird dann manuell geprĂŒft.

Wie reiche ich Belege ein?
Lade die spendit | myBenefits App herunter und registriere dich mit deinem persönlichen Registrierungscode. Dann kannst du dein Belegfoto direkt in der App aufnehmen, ein Bild aus der Galerie auswĂ€hlen oder eine PDF-Datei hochladen. PrĂŒfe deine Eingaben und reiche den Beleg ein. Im Folgemonat erhĂ€ltst du die Erstattung zusammen mit deinem Gehalt.

Muss die Mahlzeit in der NĂ€he des Arbeitsplatzes eingekauft bzw. konsumiert werden?
Nein, die Mahlzeit muss nicht in der NĂ€he deines Arbeitsplatzes gekauft werden – außer, dein Arbeitgeber hat in deiner Zusatzvereinbarung etwas anderes festgelegt. Wichtig: Belege aus dem Ausland kannst du nicht einreichen.

Kann mein Mittagessen auch ohne Beleg erstattet werden?
Nein, dein Mittagessen kann nur erstattet werden, wenn du den Beleg ĂŒber die App eingereicht hast.

Kann ich nachvollziehen, ob alle Belege korrekt mit meinem Gehalt erstattet wurden?
Ja, in der App siehst du, welche Belege akzeptiert oder abgelehnt wurden. Außerdem wird dir die Summe aller akzeptierten Belege pro Monat angezeigt – so kannst du sie ganz einfach mit deiner Gehaltsabrechnung abgleichen.

MĂŒssen die Belege aufbewahrt werden?
Nein, du musst die Belege nicht aufbewahren. Sobald du sie in der App hochgeladen hast, werden sie von Spendit sicher archiviert.

Was passiert, wenn auf dem Beleg steht: "Dies ist keine Rechnung" – Kann der Beleg eingereicht werden?
Wenn auf dem Beleg ausdrĂŒcklich steht, dass es sich nicht um eine Rechnung handelt, kann er nicht akzeptiert werden. Achte darauf, dass es kein Zwischenbeleg, Lieferschein oder Ă€hnliches ist. Ein gĂŒltiger Beleg muss den Namen und die Adresse des HĂ€ndlers, das Datum, die einzelnen Posten sowie den Betrag inklusive Mehrwertsteuer enthalten.

Was mache ich bei sehr langen Belegen?
Bei sehr langen Belegen, z. B. von SupermÀrkten, kannst du auch nur den wichtigsten Teil fotografieren und hochladen. Achte dabei darauf, dass alle nötigen Informationen enthalten sind: Name und Adresse des HÀndlers, Datum, die einzelnen Posten sowie der Betrag inklusive Mehrwertsteuer.

Was kann ich machen, wenn ich einen falschen Beleg eingereicht habe?
Du kannst den falsch eingereichten Beleg in der App einfach löschen. Gehe dazu zu deinen bereits hochgeladenen Belegen und wÀhle den entsprechenden Beleg aus, um ihn zu entfernen.

Was mache ich, wenn die Kamera den Beleg nicht erkennt?
Wenn die Kamera den Beleg nicht erkennt, starte die App einmal neu und versuche es noch einmal. Alternativ kannst du ein Foto mit der Kamera aufnehmen und es dann ĂŒber die Galerie in der App hochladen. Achte dabei darauf, dass der Beleg gut lesbar ist, sonst kann er nicht akzeptiert werden.

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