Arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung für Mitarbeitende

Wir empfehlen Ihnen, ergänzend zum Arbeitsvertrag mit Ihren Mitarbeitenden eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu schließen. Darin kann festgehalten werden, dass Benefits über Lunchit, die SpenditCard und/oder das Mobility Deutschlandticket gewährt werden und die jeweils geltenden steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen Anwendung finden – zum Beispiel die Höhe der Zuschüsse, Anspruchsvoraussetzungen oder die Art der Nutzung.

Kurz erklärt

Eine solche Zusatzvereinbarung schafft Transparenz für beide Seiten und unterstützt Sie dabei, im Rahmen einer Lohnsteuer- oder Betriebsprüfung gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, dass die gewährten Benefits korrekt und steuerkonform umgesetzt werden.

Mit der Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung verpflichten sich Ihre Mitarbeitenden zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Benefits. Entsprechend liegt es in der Verantwortung der Mitarbeitenden, Leistungen nur im zulässigen Rahmen zu nutzen und – sofern erforderlich – ausschließlich regelkonforme Belege einzureichen.

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