Belegablehnung Lunchit: Gründe und Vorgehen – spendit | myBenefits App
Erfahren Sie, warum Belege in Lunchit abgelehnt werden können, wer die Entscheidung trifft und welche Möglichkeiten Sie bei Rückfragen haben.
Kurz erklärt
Wenn ein Beleg in Lunchit abgelehnt wird, erfolgt die Entscheidung ausschließlich durch Ihren Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Stichprobenprüfung.
Die spendit | myBenefits App bzw. die Spendit AG stellt dabei lediglich die technische Plattform zur Verfügung und hat keinen Einfluss auf die Bewertung einzelner Belege.
Nutzen und Wissenswertes
- Klare Verantwortlichkeiten: Die Prüfung und Entscheidung über Belege liegt ausschließlich bei Ihrem Arbeitgeber.
- Transparente Rückmeldung: Der Ablehnungsgrund wird Ihnen automatisch in der App sowie per E-Mail mitgeteilt.
- Rechtliche Vorgaben: Die Prüfung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen zum Essenszuschuss.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Was passiert bei einer Belegablehnung?
- Ihr eingereichter Beleg wird im Rahmen der monatlichen Stichprobenprüfung geprüft.
- Ihr Arbeitgeber entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung.
- Sie erhalten eine Benachrichtigung mit dem Ablehnungsgrund in der App und per E-Mail.
Rückfragen zur Ablehnung
- Wenn Sie Fragen zur Ablehnung Ihres Belegs haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber.
- → Nur Ihr Arbeitgeber kann Ihnen die Entscheidung im Detail erläutern und Sie entsprechend unterstützen.
Nachträgliche Erstattung
- Wurde ein Beleg abgelehnt und der entsprechende Monat bereits abgeschlossen, ist eine nachträgliche Erstattung nicht möglich.
- Der Ablehnungsgrund wird Ihnen automatisch in der App und per E-Mail angezeigt.
Nicht erstattungsfähige Artikel
Falls Ihr Beleg auch nicht erstattungsfähige Artikel enthält, können Sie ihn trotzdem einreichen. Bitte reduzieren Sie in diesem Fall den Betrag entsprechend, sodass nur die Mahlzeit berücksichtigt wird.
Nicht erstattungsfähige Artikel sind zum Beispiel:
- Alkohol
- Tabak
- Pfand
- Non-Food-Artikel
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Für die steuerkonforme Erstattung gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Erstattung ist nur an tatsächlichen Arbeitstagen möglich
- Die Mahlzeit muss von Ihnen selbst konsumiert werden
- Der Beleg darf ausschließlich Essen oder Lebensmittel enthalten
- An Urlaubs-, Krankheits- oder Auswärtstätigkeitstagen ist keine Erstattung möglich
Anforderungen an gültige Belege
Ein gültiger Beleg muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des Händlers
- Datum des Kaufs
- Auflistung der einzelnen Positionen
- Gesamtsumme inklusive Mehrwertsteuer
So geht es weiter
➡️ Prüfen Sie den Ablehnungsgrund in der App oder in der E-Mail.
➡️ Wenden Sie sich bei Rückfragen direkt an Ihren Arbeitgeber, da dieser die Entscheidung getroffen hat.
➡️ Achten Sie bei zukünftigen Belegen darauf, dass nur erstattungsfähige Lebensmittel eingereicht werden.
➡️ Stellen Sie sicher, dass Ihr Beleg alle notwendigen Pflichtangaben enthält.
Zusätzliche Tipps
✅ Reduzieren Sie den Betrag manuell, wenn Ihr Beleg nicht erstattungsfähige Artikel enthält.
✅ Achten Sie darauf, dass Belege vollständig und gut lesbar sind.
✅ Reichen Sie Belege möglichst zeitnah nach dem Kauf ein.
✅ Prüfen Sie vor dem Upload, ob der Beleg ausschließlich Mahlzeiten enthält.
✅ Beachten Sie, dass an Urlaubstagen, Krankheitstagen oder bei Auswärtstätigkeiten keine Erstattung erfolgt.