Inkasso - So läuft die Bearbeitung offener Forderungen ab
Aus gegebenen Anlass kann eine Übergabe einer offenen Forderung an ein Inkassoinstitut erfolgen.
Kurz erklärt
Offene Zahlungsangelegenheiten möchten wir möglichst direkt und unkompliziert mit Ihnen klären. Die Übergabe einer offenen Forderung an ein Inkassoinstitut erfolgt daher nicht unmittelbar, sondern erst als letzte Eskalationsstufe, wenn zuvor keine gemeinsame Klärung möglich war.
Wurde Ihr Vorgang bereits an ein Inkassoinstitut übergeben, übernimmt dieses die weitere Bearbeitung und ist ab diesem Zeitpunkt Ihr direkter Ansprechpartner.
Nutzen und Wissenswertes
Bevor eine offene Forderung an ein Inkassoinstitut übergeben wird, erhalten Sie die Möglichkeit, die Zahlungsangelegenheit direkt mit uns zu klären.
Ein Inkassoinstitut wird insbesondere dann eingeschaltet, wenn:
- mehrere Zahlungserinnerungen unbeantwortet bleiben,
- keine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte,
- keine Rückmeldung oder Klärung mit uns erfolgt.
Unser Ziel ist es, offene Zahlungsangelegenheiten möglichst gemeinsam mit Ihnen zu lösen. Die Übergabe an ein Inkassoinstitut erfolgt deshalb erst, wenn eine direkte Klärung nicht möglich war.
📌 Hinweis: Eine offene Rechnung wird nicht automatisch oder unmittelbar an ein Inkassoinstitut übergeben. Vorher haben Sie die Möglichkeit, offene Fragen und Zahlungsangelegenheiten direkt mit uns zu klären.
Offene Forderungen vor der Übergabe an ein Inkassoinstitut
Solange Ihr Vorgang noch nicht an ein Inkassoinstitut übergeben wurde, können Sie sich bei Fragen zu einer offenen Forderung direkt an uns wenden.
Reagieren Sie möglichst frühzeitig auf unsere Zahlungserinnerungen, insbesondere wenn Sie:
- Fragen zu einer offenen Rechnung haben,
- eine Zahlung bereits vorgenommen haben,
- einen Zahlungsnachweis klären möchten,
- weiteren Klärungsbedarf zu einer Forderung haben.
So haben wir die Möglichkeit, Ihr Anliegen gemeinsam mit Ihnen zu prüfen, bevor weitere Schritte erforderlich werden.
Ihr Vorgang wurde bereits an ein Inkassoinstitut übergeben
Sobald eine offene Forderung an ein Inkassoinstitut übergeben wurde, erfolgt die weitere Prüfung und Bearbeitung ausschließlich über das zuständige Inkassoinstitut.
Wenden Sie sich ab diesem Zeitpunkt mit allen Anliegen zu Ihrem Vorgang direkt an den dort angegebenen Ansprechpartner. Dies gilt insbesondere für:
- Rückfragen zur Forderung
- Übersendung von Unterlagen
- Klärung von Zahlungsnachweisen
- Anfragen zu einer Ratenzahlung
Das zuständige Inkassoinstitut steht in direktem Austausch mit Spendit und übernimmt die weitere Prüfung und Bearbeitung Ihres Vorgangs.
📌 Hinweis: Wurde Ihr Vorgang bereits an das Inkassoinstitut übergeben, kann Spendit diesen nicht mehr direkt bearbeiten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an den Ansprechpartner, der Ihnen vom zuständigen Inkassoinstitut mitgeteilt wurde.
So geht es weiter
➡️ Sie haben eine Zahlungserinnerung von Spendit erhalten? Prüfen Sie die offene Forderung und wenden Sie sich bei Fragen möglichst frühzeitig direkt an uns, damit wir Ihr Anliegen gemeinsam klären können.
➡️ Ihr Vorgang wurde noch nicht an ein Inkassoinstitut übergeben? Kontaktieren Sie uns bei offenen Fragen oder Klärungsbedarf direkt.
➡️ Ihr Vorgang wurde bereits an ein Inkassoinstitut übergeben? Wenden Sie sich mit allen Fragen, Unterlagen, Zahlungsnachweisen oder Anfragen zu einer Ratenzahlung direkt an den dort angegebenen Ansprechpartner.
➡️ Sie sind unsicher, ob Ihr Vorgang bereits übergeben wurde? Prüfen Sie die Ihnen vorliegenden Schreiben und die darin angegebenen Kontaktdaten.